Die Philosophin Magali Bessone zeigt, wie das Konzept auf Haiti angewendet werden kann
Restitution und Restorative Justice spielen in der Debatte um das Verhältnis der ehemaligen europäischen Kolonialmächte zu den früheren Kolonien und heute selbstständigen Staaten eine zentrale Rolle. In „Ce que nous devons à Haïti. Réflexions philosophiques sur la justice réparatrice“ (Paris: La Découverte, 2026) diskutiert Bessone die Konzepte am konkreten Fall Haitis und plädiert dafür, Restorative Justice zu praktizieren.
Haiti 1791 bis 1825: Revolution, Unabhängigkeit, Opfer des französischen Neokolonialismus
Zur konkretesten Umsetzung der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom August 1789 kam es nicht im revolutionären Frankreich, sondern in Haiti. Haiti war seit 1697 französische Kolonie (unter dem Namen Saint-Domingue). Haiti stellte den größten Rohrzuckerproduzenten der Zeit dar. Das System beruhte auf Sklaverei und Sklavenhandel.
Die Haitianische Revolution begann am 22. August 1791 mit einem Sklavenaufstand. Unter den Anführern zeichnete sich u.a. François-Dominique Toussaint L’Ouverture aus, der bis heute ganz besonders mit der Haitianischen Revolution identifiziert wird. Es folgten rund drei Jahrzehnte wechselvoller Geschichte, aus denen schließlich der unabhängige Staat Haiti, in dem die Sklaverei abgeschafft worden war, hervorging. Die Unabhängigkeit wurde am 1. Januar 1804 proklamiert, konnte aber erst im Lauf der Jahre tatsächlich erreicht werden.
1825 anerkannte der französische König Karl X. die Unabhängigkeit Haitis, oktroyierte allerdings als einseitige Maßnahme eine Freikaufsumme von 150 Millionen Francs, zahlbar in fünf Jahresraten. Zuvor hatte er Kriegsschiffe vor Haiti aufkreuzen lassen. Haiti konnte diese Riesensumme nicht aus eigener Kraft aufbringen, verschuldete sich bei französischen Banken. Die letzten Raten (Rückzahlung und Zinsen) wurden – ohne auf die Details einzugehen – erst Mitte des 20. Jahrhunderts geleistet.
Die verfassungsmäßige Unabhängigkeit Haitis war dem französischen Neokolonialismus ökonomisch zum Opfer gefallen, ein wirtschaftlich prosperierender Staat konnte sich unter diesen Bedingungen nicht entwickeln. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts lösten die USA Frankreich als ökonomischer neokolonialer Hegemon ab, die abzuzahlenden Kredite gingen zum Teil auf US-Banken über.
Eine gemeinsame haitianisch-französische Historiker*innen-Kommission
2003 forderte der damalige Haitianische Präsident Jean-Bertrand Aristide hierfür eine Entschädigung in Höhe von rund 21,7 Milliarden Dollar. Die Forderung wurde mehrfach bis heute erneuert, ohne dass Frankreich darauf konkret eingegangen wäre. Der französische Präsident Emmanuel Macron kündigte dann allerdings am 1. Januar 2025 die Einrichtung einer gemeinsamen haitianisch-französischen Historiker*innen-Kommission an, die die „gemeinsame Geschichte“ Haitis und Frankreichs erforschen sollte, um die Beziehungen zwischen den beiden Ländern auf neue Grundlagen stellen zu können.
Im Juni 2025 nahm das französische Parlament eine Resolution an, in der die Anerkennung von Haitis Anspruch auf Rückzahlung der Summen, die tatsächliche Rückzahlung und weitere Wiedergutmachung gefordert wurde.
Das sind, überaus gerafft, einige der grundlegenden Fakten, von denen Bessone ausgeht. Mit ihrem Buch verfolgt sie ein doppeltes Anliegen, das Haupt- und Untertitel gut benennen: „Ce que nous devons à Haïti“ verweist darauf, dass es konkret um Haiti geht, „Réflexions philosophiques sur la justice réparatrice“ verweist darauf, dass es um ein theoretisches Konzept und daraus folgende praktische Verfahrensweisen geht, die den Postkolonialismus insgesamt betreffen.
Restorative Justice und Haiti
Im Sprachgebrauch von UN, Europarat, EU etc. herrscht der englische Begriff „Restorative Justice“ vor, der deshalb hier ebenfalls verwendet wird. Dem entspricht im Französischen Bessones „Justice réparatrice“, im Deutschen ist „restorative Gerechtigkeit“ neben dem englischen Begriff gängig.
Bessone arbeitet die Genese dieses Konzepts auf und versucht es am „Fall Haiti“ zu konkretisieren. Haiti ist freilich in dem Buch niemals nur „ein Fall“, es geht um Haiti, um Haitis und Frankreichs willen, ebenso wie um das Allgemeine. Ein ausführliches methodisches Kapitel erklärt im Übrigen, wie der Begriff „Fall“ zu verstehen und argumentativ zu handhaben ist.
Die Autorin legt ihre Intentionen wie folgt offen: „Wir sind Haiti Wiedergutmachung schuldig – das ist eine Verpflichtung der Gerechtigkeit, und die restorative Gerechtigkeit hat die Aufgabe, die Welt zu verändern, nicht sie zu korrigieren: So lässt sich, kurz gesagt, die These zusammenfassen, die in diesem Buch vertreten wird.“ [„Nous devons réparation à Haïti, c’est une obligation de justice et la justice réparatrice a pour fonction de transformer le monde, pas de le corriger : telle est, en quelques mots, la thèse qui sera soutenue dans ce livre.“ (S. 10)]
Die koloniale Vergangenheit kann nicht im Nachhinein „korrigiert“ werden, aber es sind aus ihr praktische Handlungen in der Gegenwart abzuleiten, die sich nach den Prinzipien der Restorative Justice richten. Diese Prinzipien möchte Bessone im Buch weiter entwickeln: „Das Buch vertritt einen anderen Ansatz der restorativen Gerechtigkeit, der vor allem auf einem anderen Zeitverständnis beruht: Die Wiedergutmachung ist zwar in der Geschichte verankert, zielt jedoch darauf ab, ungerechte Ungleichheiten und die Auswirkungen der Unterdrückung in der Gegenwart zu überwinden, um künftige Generationen von der Last der Vergangenheit zu befreien.“ [„Le livre défend une autre approche de la justice réparatrice, qui s’inscrit avant tout dans un autre rapport au temps : si la réparation s’ancre dans l’histoire, elle vise la transformation des inégalités injustes et des effets d’oppression aujourd’hui afin de libérer les générations à venir du fardeau du passé.“ (S. 10 f.)]
Die 150 Millionen Francs, die Karl X. 1825 forderte – man kann sie Lösegeld, Erpressungsgeld, Freikaufsumme etc. nennen – machte alle Ansätze zum Aufbau einer funktionierenden Wirtschaft und Gesellschaft zunichte. Weder Frankreich noch später die USA investierten in erwähnenswertem Umfang in Haiti, sie beschränkten sich auf die neokoloniale Ausbeutung.
Die seit Jahren anhaltenden und gut bekannten Probleme Haitis führt die Autorin, gestützt auf eine breite haitianische und internationale Forschung, unter anderem auf die Geschehnisse 1825 und auf den anhaltenden Neokolonialismus zurück.
Restorative Justice weiterdenken
Bessone fährt fort: „Wir müssen die Ungerechtigkeiten der Vergangenheit wiedergutmachen, die unsere Gegenwart noch immer prägen, denn sie machen unsere Gegenwart ungerecht. Meine Überlegungen reihen sich somit in die aktuellen Arbeiten ein, die eine transformative statt einer bloß korrigierenden Sichtweise der restorativen Gerechtigkeit vorschlagen.“ [„Nous devons réparer les injustices du passé qui structurent encore notre présent, parce qu’elles rendent notre présent injuste. Ma réflexion s’inscrit ainsi parmi les travaux actuels qui proposent une vision transformative, plutôt que corrective, de la justice réparatrice.“ (S. 11)]
Die Frage lautet folglich, wie sich im Anschluss an Kolonialismus und Neokolonialismus heute soziale Gerechtigkeit herstellen lässt. Nur so lässt sich Dekolonialität erreichen. Bessone argumentiert: „Schließlich impliziert Gerechtigkeit (…) ein Verhältnis zur Gleichheit: Die Verpflichtung zur restorativen Gerechtigkeit meint die politische Verpflichtung, darauf hinzuwirken, die ungleiche Weltordnung zu verändern, die die heutigen globalen Beziehungen prägt – bedingt durch die Fortdauer kolonialer Ungerechtigkeiten, die sich in die Postkolonialzeit hineinziehen. Die aus der Vergangenheit stammende strukturelle Ungerechtigkeit verpflichtet uns politisch, uns für Gleichheit einzusetzen.“ [„Enfin (…) la justice implique une relation à l’égalité : l’obligation de justice réparatrice est une obligation politique d’agir en vue de transformer l’ordre global inégalitaire qui structure les relations mondiales actuelles en raison de la continuité des injustices coloniales prolongées dans la postcolonie. L’injustice structurelle issue du passé nous oblige politiquement à agir en faveur de l’égalité.“ (S. 12 f.]
Es ist klar, dass diese Ziele nicht erreichbar sind, wenn nicht konkret gezahlt wird. Wie Bessone berichtet, streitet man sich über die richtige Berechnungsmethode, aber zuerst müsste wohl der Entschluss gefasst werden, materielle Wiedergutmachung zu leisten, und zwar so, dass mehr soziale Gerechtigkeit entstehen kann: „Das doppelte normative Ziel der restorativen Gerechtigkeit besteht in der institutionellen Transformation und der Einführung neuer Methoden der internationalen Zusammenarbeit, die auf neuen Normen beruhen und neue Kategorien und Verfahren umsetzen.“ [„Le double objectif normatif de la justice réparatrice est la transformation institutionnelle et l’instauration de nouvelles méthodes de coopération internationale, fondées sur de nouvelles normes, mettant en œuvre de nouvelles catégories et procédures.“ (S. 158)]
Der Beitrag der Geschichtswissenschaft
Eine weitere Schlussfolgerung Bessones ist für die Geschichtswissenschaft ganz wesentlich: „Die restorative Gerechtigkeit erfordert eine Verankerung in der Geschichte und kreative Vorstellungskraft: Sie hängt sowohl von der Kenntnis und Sichtbarmachung dessen ab, was gewesen ist – vom differenzierten und gründlichen Verständnis des strukturellen Charakters der kolonialen Ungerechtigkeiten, die sich in die Postkolonialzeit fortsetzen –, als auch von der Fähigkeit, eine Vision dessen zu formulieren, was sein könnte – eine neue, egalitärere und gerechtere Weltordnung.“ [„La justice réparatrice exige un ancrage dans l’histoire et une imagination créatrice : elle dépend à la fois de la connaissance et de la visibilisation de ce qui a été – de la compréhension fine et rigoureuse de la nature structurelle des injustices coloniales prolongées dans la postcolonie – et de la capacité à formuler le projet de ce qui pourrait être – un nouvel ordre international, plus égalitaire, plus juste.“ (S. 159 f.)]
Von Frankreich wird Aufrichtigkeit gefordert
Mit Blick auf den Umstand, dass die französische Menschen- und Bürgerrechtserklärung von 1789 Bestandteil der geltenden französischen Verfassung ist, schreibt Bessone der Französischen Republik ins Buch: „Das Schweigen zu beenden über die Geschichte des französischen Kolonialismus in Saint-Domingue, über die Haitianische Revolution als einzigem Beispiel in der Geschichte der Menschheit für eine antikoloniale und universell antirassistische Revolution, sowie das Schweigen zu beenden über die Entschädigung von 1825 als neokolonialem und imperialem Mechanismus, der die Abhängigkeit der ehemaligen Kolonie im Namen der Anerkennung ihrer Souveränität sicherstellte – all dies bedeutet nichts anderes, als im Einklang mit den Bestimmungen der Präambel der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 zu handeln, die performativ feststellt, dass ‚Unwissenheit, das Vergessen oder die Missachtung der Menschenrechte die einzigen Ursachen für öffentliches Unglück und die Korruption der Regierungen sind‘.“ [„Réparer la silenciation sur l’histoire du colonialisme français à Saint-Domingue, sur la révolution haïtienne comme seul exemple dans l’histoire de l’humanité d’une révolution antiesclavagiste, anticoloniale et antiraciste universelle, sur l’indemnité de 1825 comme mécanisme néocolonial et impérial assurant la dépendance de l’ancienne colonie au nom de la reconnaissance de sa souveraineté, c’est simplement agir en accord avec les termes du préambule de la Déclaration des droits de l’homme et du citoyen de 1789, qui déclare performativement que « l’ignorance, l’oubli ou le mépris des droits de l’homme sont les seules causes des malheurs publics et de la corruption des gouvernements ».“ (S. 161 f.)]
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Hinweis: Das Titelbild wurde mit KI nach einem Prompt von Wolfgang Schmale erstellt. Es zeigt, von vorne nach hinten, Magali Bessone, Jean-Bertrand Aristide, Toussaint L’Ouverture und Emmanuel Macron. Der Buchumschlag in den Händen von M. Bessone entspricht nicht exakt dem Original, das hier angesehen werden kann.
Die Übersetzung der französischen Zitate ins Deutsche erfolgte mithilfe von KI und wurde von Wolfgang Schmale nachkorrigiert.
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