Wolfgang Schmale stellt das jüngste "Kopftuchurteil" des Bundesverfassungsgerichts vom 14.1.2020 in den historischen Kontext von Vielfalt in Staat , Gesellschaft und Religion.
Es kann nicht oft genug wiederholt werden, dass beinahe alles, was heutzutage so an Ideen und Problemen in der EU ‚herumschwebt‘, schon vor Jahrzehnten erkannt, gesagt, debattiert worden ist.