Am 15. Januar 2020 hat das Europäische Parlament eine Entschließung mit großer Mehrheit verabschiedet, bei der es um die Organisation von Bürger*innenkonferenzen zur Zukunft der EU geht.
Als Kandidatin für das Amt der Kommissionspräsidentin hatte Ursula von der Leyen in ihrer Rede am 19. Juli 2019 vor dem Parlement eine Konferenz angeregt, die sich mit der Zukunft der EU befassen solle.
Nachdem sich auch der Rat im Dezember 2019 zustimmend damit auseinandergesetzt hatte, war nun das Parlament am Zug.
Der größere Teil der Entschließung befasst sich mit Gestaltungs- und Organisationsfragen, enthält freilich auch wichtige inhaltliche Eckpunkte.
Die Konferenzen, darunter zwei Jugendkonferenzen der 16- bis 25jährigen, sollen erstmals am symbolischen Datum des 9. Mai 2020 – 70 Jahre Schuman-Erklärung – zusammentreten.
Vorgeschlagen wird eine Liste inhaltlicher Prioritäten, die jedoch nicht exklusiv sein soll:
„– europäische Werte, Grundrechte und Grundfreiheiten,
– demokratische und institutionelle Aspekte der EU, – ökologische Herausforderungen und die Klimakrise,
– soziale Gerechtigkeit und Gleichstellung,
– wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Fragen einschließlich Besteuerung, digitaler Wandel – Sicherheit und die Rolle der EU in der Welt“.
Nach Möglichkeit sollen Bürger*innen aus den Beitrittskandidatenländern einbezogen werden. Vor allem soll aber am Ende sichergestellt werden, dass die schlussendlich verabschiedeten Ergebnisse legislativ bis hin zu einer Änderung des EU-Vertrags umgesetzt werden.
Es wird also ein sehr hoher Verbindlichkeitsgrad angestrebt.
Die Umsetzung soll innerhalb von zwei Jahren nach den zwei Jahren dauernden Bürgerkonferenzen angestrebt werden, sodass die nächsten Wahlen zum EU-Parlament unter neuen inhaltlichen Vorzeichen bezüglich der Zukunft der EU stattfinden würden. So soll etwa auch das Prinzip von Spitzenkandidaturen diskutiert werden.